Das Wildtier des Jahres 2024, der Braunbrustigel, hat es auf die Rote Liste geschafft. Leider ist dies keine gute Nachricht, denn diese Liste zeigt an, welche Tiere vom Aussterben bedroht sind. Der Lebensraum des nachtaktiven Jägers hat sich, wie bei vielen anderen Tierarten, immer mehr in menschliche Siedlungen verlagert. Doch gerade dort lauern besondere Gefahren, wie z.B. Mähroboter, die nachts ihren Dienst tun, und dabei immer wieder Igel und andere nachtaktive Tiere überfahren und lebensgefährlich verletzen.
Die Grünen Bünde stellen daher folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung entwirft eine Verordnung zum Schutz nachtaktiver Tiere, welche die
Nutzung von Mährobotern in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang nicht gestattet.
Begründung:
Rasenmähroboter werden immer beliebter, denn sie halten das Gras dauerhaft kurz.Leider stellen die kleinen Gartenhelfer eine große Gefahr für kleinere Tiere wie Igel, Kröten und Eidechsen dar. Igel werden durch die Bundesartenschutzverordnung in Deutschland besonders geschützt. Sie dürfen daher nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.
Umweltverbände wie der BUND und der NABU haben wiederholt auf die Gefahren hingewiesen, die Mähroboter für die heimische Tierwelt darstellen. Igel, die sich bei drohender Gefahr zusammenrollen, werden von den Geräten oft nicht erkannt, und erleiden schwere Schnittverletzungen. Eine Untersuchung der Universität Aalborg aus dem Jahr 2022, die vom NABU zitiert wird, zeigt, dass keines der 18 getesteten Mähroboter-Modelle in der Lage war, einen auf dem Rasen liegenden (toten) Igel als Hindernis zu erkennen. Nach der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ des Bundes dürfen Rasenmäher in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden. Diese Verordnung gilt jedoch nicht für Mähroboter, da diese nicht handgeführt oder sitzend geführt werden, sondern selbstständig fahren.
Ein Recht zum Erlass kommunaler Satzungen und Verordnungen zum Schutz von Tieren oder der Umwelt ist vorhanden und wird in vielen Bereichen bereits angewandt z.B. Baumschutzsatzung und Verordnungen zur Kastration von Katzen. Aus unserer Sicht ist somit eine Regelung zum nächtlichen Verbot des Einsatzes von Mährobotern zum Schutz unserer heimischen Tiere möglich. Einige Kommunen in Deutschland (z.B. Köln) haben dieses Nachtfahrverbot für Mähroboter bereits umgesetzt.
TIPP: Wenn du deinen Garten Igel-freundlicher gestalten möchtest, findest du weitere Informationen auf der Seite des BUND Niedersachen: https://niedersachsen.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/tipps-haus-garten/07708.html
#stachelritterwillkommen
Bild: DALL-E/Die Grünen Bünde