Grüne wollen gerechte und verständliche Straßenbaubeiträge

Die Bünder Grünen engagieren sich für gerechte und verständliche Regelungen für Beiträge der Anwohner:innen zum Straßenausbau. Sie stellten daher jetzt folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung prüft: welche Straßen waren zur Einführung des Baugesetzbuches 1962 mit damaligem Standard ausgestattet und sollen heute und zukünftig als „Erstausbau“ abgerechnet werden?
Aufgrund der Komplexibilität der Prüfung bitten wir um die Nennung eines Zeitraumes, den die Verwaltung zur Bearbeitung benötigt. Eventuell sollte innerhalb dieser Prüfung die Digitalisierung der Straßen vorangetrieben werden.
Sollte die Verwaltung die Prüfung als zu umfangreich sehen, wird um ein Alternativvorschlag der Verwaltung gebeten, damit die Straßen nicht bei jedem Ausbau „individuell“ geprüft werden müssen. Durch diese Einzelfallprüfungen entsteht eine Intransparenz, die von den Bünder:innen nicht nachzuvollziehen ist.

2. Der „Erstausbau“ der sanierungsbedürftigen Straßen, die vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzbuches schon lange bestanden und ausgebaut waren, werden nach KAG abgerechnet.

Begründung:
In Bünde gibt es Straßen, die schon seit mehr als 60 Jahren bestehen, die die Stadt Bünde wegen ihres schlechten Zustandes neu bauen will.

1962 wurde das Baugesetzbuch eingeführt, in dem der Erstausbau von Straßen verbindlich mit Kostenbeteiligung der Anwohner*innen erklärt wird. Einige Straßen waren zu diesem Zeitpunkt bereits nach damaligem Standard ausgebaut. Sie hatten eine asphaltierte Fahrbahn, Straßenbeleuchtung, Entwässerung und teilweise sogar Gehwege. Allerdings wurden bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Kosten für den Erstausbau erhoben.

Nun wurden die Erneuerung dieser Straßen zum „Erstausbau“ erklärt und 85% der Kosten sollen nach dem Baugesetzbuch auf die Anlieger umgelegt werden. Diese Umlage der Stadt ist nicht nur für viele Anlieger existenzbedrohend, sie wird auch als extrem ungerecht empfunden. Im Gegensatz zu den Parallelstraßen und Verlängerungen, die nicht zum Erstausbau erklärt wurden, die die gleiche Funktion haben und in gleich schlechtem Zustand sind, sollen die Anlieger aber nicht nur ca. 25% der Neubaukosten tragen, sondern 85%. Eine solche Forderung, die sich auf juristische Spitzfindigkeiten stützt und von keinem Bürger nachvollzogen werden kann, zerstört das Vertrauen in die Ehrlichkeit von Politik, leistet damit der Politikverdrossenheit Vorschub und ist nicht notwendig.