Am 4.6.2020 hat die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen in Bünde folgenden Antrag gestellt:
Der Verkehrsausschuss beschließt, dass
1. an der Lettow-Vorbeck-Straße zwischen Klinkstraße und Zufahrt zum Rathausparkplatz
2. an der Gewinghauser Straße von 50 m vor bis 50 m nach der rechtwinkligen Kurve mit dem Abzweig des Weges Neulandstraße
3. an der Gerhard-Hauptmann-Straße von der Wasserbreite bis 50 m nördlich der Eisenbahnunterführung
ein Überholverbot angeordnet wird, das zweispurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verbietet.
Begründung:
Die diesjährige Novelle der Straßenverkehrsordnung legt gesetzlich den Mindestseitenabstand von Fahrräder überholenden Autos innerorts mit 1,5 m und außerorts mit 2 m fest. Dort, wo ein Überholen bisher üblich ist, zum Schutze der Fahrradfahrer aber verboten, sollte dies durch eine entsprechende Anordnung bekräftigt werden. Dies ist an den genannten Orten notwendig.
Zu 1.: In der Fahrtrichtung Bahnhof ist die Autofahrbahn knapp 2,6 m breit, der Fahrradstreifen knapp 1 m. Bei Breite eines Fahrrads von 0,8 m und eines Autos von ca. 2 m und bei üblicherweise großem Abstand der Autofahrer vom hohen Bordstein der Mittelinsel bleibt zwischen Pkw und Fahrradfahrer selten mehr Abstand als 60 cm.
![](https://www.gruene-buende.de/wp-content/uploads/2020/06/Lettow.jpg)
Zu 2.: Die Fahrbahnbreite beträgt in der rechtwinkligen Kurve lediglich 4,5 m und etwas oberhalb der Kurve 3,7 m. Ein Auto benötigt in einer solchen Kurve etwa 3 m der Fahrbahnbreite. Ein Fahrradfahrer mindestens 1,5 m. Die Kurve ist aus beiden Richtungen nicht einsehbar. Als Weg zum Schulzentrum Nord herrscht zu den entsprechenden Tageszeiten ein erheblicher Fahrradverkehr.
![](https://www.gruene-buende.de/wp-content/uploads/2020/06/Gewing.jpg)
Der Antrag wird voraussichtlich am 18.6.2020 im Verkehrsausschuss behandelt.