Gefährdung von Radfahrern

Am 4.6.2020 hat die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen in Bünde folgenden Antrag gestellt:

Der Verkehrsausschuss beschließt, dass
1. an der Lettow-Vorbeck-Straße zwischen Klinkstraße und Zufahrt zum Rathausparkplatz
2. an der Gewinghauser Straße von 50 m vor bis 50 m nach der rechtwinkligen Kurve mit dem Abzweig des Weges Neulandstraße
3. an der Gerhard-Hauptmann-Straße von der Wasserbreite bis 50 m nördlich der Eisenbahnunterführung
ein Überholverbot angeordnet wird, das zweispurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verbietet.

Begründung:
Die diesjährige Novelle der Straßenverkehrsordnung legt gesetzlich den Mindestseitenabstand von Fahrräder überholenden Autos innerorts mit 1,5 m und außerorts mit 2 m fest. Dort, wo ein Überholen bisher üblich ist, zum Schutze der Fahrradfahrer aber verboten, sollte dies durch eine entsprechende Anordnung bekräftigt werden. Dies ist an den genannten Orten notwendig.

Zu 1.: In der Fahrtrichtung Bahnhof ist die Autofahrbahn knapp 2,6 m breit, der Fahrradstreifen knapp 1 m. Bei Breite eines Fahrrads von 0,8 m und eines Autos von ca. 2 m und bei üblicherweise großem Abstand der Autofahrer vom hohen Bordstein der Mittelinsel bleibt zwischen Pkw und Fahrradfahrer selten mehr Abstand als 60 cm.

Zu 2.: Die Fahrbahnbreite beträgt in der rechtwinkligen Kurve lediglich 4,5 m und etwas oberhalb der Kurve 3,7 m. Ein Auto benötigt in einer solchen Kurve etwa 3 m der Fahrbahnbreite. Ein Fahrradfahrer mindestens 1,5 m. Die Kurve ist aus beiden Richtungen nicht einsehbar. Als Weg zum Schulzentrum Nord herrscht zu den entsprechenden Tageszeiten ein erheblicher Fahrradverkehr.

Der Antrag wird voraussichtlich am 18.6.2020 im Verkehrsausschuss behandelt.