Die Novellierung des Kommmunalabgabengesetzes (KAG) hat der Landtag NRW beschlossen und ist gültiges Recht. In einer Anfrage im nächsten Verkehrsausschuss beabsichtigt die Fraktion der Bünder Grünen zu klären, was das für Auswirkungen in unserer Stadt hat.
Das Gesetz sieht vor, dass die Beitragszahler (Anlieger) um 50% entlastet werden sollen. Die Mindereinnahmen für die Kommunen werden durch das Land NRW übernommen. Die Fördermittel können auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahmen beantragt werden. Die Förderung ist nur möglich für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2018 begonnen wurden.
Da die finanziellen Auswirkungen für viele Bürger sehr groß sind, stellen die Grünen folgende Fragen: Welche Straßenbaumaßnahmen ab 2018 haben schon eine Schlussrechnung und sind so förderberechtigt? Da für alle Maßnahmen ab 2018 eine Landesförderung zugesagt ist, kann der Bürger mit einer Reduzierung seines Kostenanteils um die Hälfte rechnen?
Das Mitglied des Verkehrsausschusses Christian Kowalewsky erläutert, dass das Land jährlich 65 Mio. Euro bereitstellt. Was ist, wenn diese Mittel verbraucht sind? Wir regen eine politische Diskussion an, ob die Stadt Bünde dann den 50%-Zuschuss übernimmt.
Grundsätzlich strebt die Bünder Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine komplette Übernahme der Straßenausbaukosten durch das Land NRW, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern, an. Das wird von der aktuellen Landesregierung abgelehnt.