Die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.03.2022 die Ausweisung von Fahrradzonen und -straßen an weiterführenden Schulen in Bünde zur Verbesserung der Schulwegsicherheit.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Beschlussfassung:
Folgende Fahrradstraßen/Fahrradzonen sollen erstellt werden:
A: Schulzentrum Nord:
Jahnstraße und Ringstraße als Fahrradzone
B: Schulzentrum Mitte:
1. Verlängerung der bestehenden Fahrradstraße auf der Fünfhausenstraße über die Winkelstraße bis zur Haßkampstraße
2. Errichtung einer Fahrradzone begrenzt durch Haßkampstraße/ Fahrenkampstraße/ Wiesenstraße/ Winkelstraße
3. Fahrradstraße auf der Heidkampstraße von der Marktstraße bis zur Düllerstraße, dann Heidestraße bis Südring
Wir beantragen, dass die Verwaltung die Realisierung prüft und eine zeitliche Perspektive erarbeitet.
Begründung:
Am 19.10.2018 stellte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen Antrag auf Errichtung von Fahrradstraßen an weiterführenden Schulen der Stadt Bünde. Dieser Antrag wurde in der Verkehrsausschusssitzung am 22.11.2018 beraten. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt die Realisierbarkeit zu prüfen. Die Umsetzung des Antrages aber war bedauerlicherweise nicht möglich.
Die Gesetzeslage hat sich durch das in NRW verabschiedete Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz im November 2021 gewandelt. Erstmals wird Rad- und Fußverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf eine Stufe gestellt. Die Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die „Vision Zero“- also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt wird – ist wichtiger Bestandteil des Gesetzes.
Fahrradzonen sind seit der Novellierung der StVO 2020 gesetzlich verankert. Im Juni 2021 ist durch eine Änderung der VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung) die Sicherheit und Bedeutung des Radverkehres erhöht worden.
Der ADFC beschreibt die Konsequenzen in einer Stellungnahme von 25.06.2021: „Fahrradstraßen konnten bislang nur eingerichtet werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart war. Jetzt genügt eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte, eine lediglich untergeordnete Bedeutung für den Kfz-Verkehr oder eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte zählt auch dann, wenn sie erst mit der Anordnung der Fahrradstraße bewirkt wird. Fahrradzonen sind ebenfalls nicht erst dann zulässig, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist.“
Die beantragten Fahrradstraßen und Fahrradzonen
– erhöhen die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler
– sind keine Hauptverkehrsstraßen
– sind im Radwegenetz Bündes integriert und verbessern Attraktivität und Qualität der Benutzung des Fahrrades auch für nicht Schülerinnen und Schüler
– werden im neuen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) im Maßnahmenprogramm Radverkehr so vorgeschlagen